Verbandsstruktur
Verein nach Art.60 ff . des Schweiz. Zivilgesetzbuches. Die wesentlichen Entscheidungsträger sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand mit Präsidium für die strategische Verbandsführung.
- Ständige Kommissionen für die Bereiche: Anerkennung/Qualität, Berufspolitik